SSE-Software, Warenwirtschaft, AFS-Software, IT-Lösungen, Auftragsverwaltung, Kassensoftware, DMS, Archivierung, Warenwirtschaftssystem, Warenwirtschaftslösung
 

1. Geltung

Lieferungen, Leistungen und Angebote der SSE-Software Business Solutions GmbH & Co. KG erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Bestimmungen in der jeweils gültigen Preisliste sowie ggf. zusätzlichen Vereinbarungen für Lieferungen und Leistungen. Auf die den Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbestimmungen des jeweiligen Herstellers wird ergänzend Bezug genommen. Abweichungen von dieser Regelung sind nur wirksam, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Die Geltung entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform.


2. Angebote und Preise

Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns an unsere in den Angeboten angegebenen Preise 14 Tage ab deren Datum gebunden.

Die Preise verstehen sich, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Versandkosten, insbesondere Verpackung, Transportkosten und - soweit gewünscht - Transportversicherung gehen zu Lasten des Kunden.


3. Zahlungen

Zahlungen haben ohne jeden Abzug innerhalb von sieben Kalendertagen nach Lieferung zu erfolgen, soweit nicht anders vereinbart.

Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Abbuchungsaufträgen (SEPA-Firmenlastschriftmandat) gilt ebenfalls die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Zahlungseingang endgültig verbucht wurde und wir über den Betrag verfügen können. Bei Überschreitung der Zahlungstermine gerät der Kunde auch ohne Mahnung der SSE-Software Business Solutions GmbH & Co. KG in Verzug. Hinsichtlich der Höhe der Verzugszinsen gilt § 288 BGB. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns schriftlich anerkannt sind.


4. Lieferungen und Leistungen

Die Lieferung erfolgt ab SSE-Software Business Solutions GmbH & Co. KG, Dinslaken.

Innerhalb eines vereinbarten Lieferzeitraums erfolgt die Lieferung nach unserer Wahl. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, diese gelten als jeweils selbständige Lieferung bzw. Leistung und sind auf Anforderung gesondert zu bezahlen. Wird die Bezahlung einer Teillieferung bzw. Teilleistung unberechtigt verzögert, so können wir die weitere Lieferung oder Leistung aussetzen oder entsprechende Sicherheiten verlangen.

Die in unseren Angeboten genannten Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, die Termine enthalten den ausdrücklichen Zusatz der Verbindlichkeit.

Wird ein Liefertermin um mehr als vier Wochen überschritten und ist eine vom Kunden danach zu setzende angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung, usw. - auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Sublieferanten eintreten - haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.


5. Haftung

Soweit die Lieferung oder Leistung mangelhaft ist, beschränken sich die Mängelansprüche des Kunden zunächst auf Nacherfüllung. SSE-Software Business Solutions GmbH & Co. KG kann nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder die Leistung wiederholen. Erst im Falle des Fehlschlagens von mindestens zwei Mangelbeseitigungsversuchen der SSE-Software Business Solutions GmbH & Co. KG steht dem Kunden das Recht auf Minderung oder Rücktritt zu.

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate nach Lieferung.

Für Waren, die wir nicht hergestellt haben, beschränkt sich unsere Verpflichtung auf die Abtretung unserer Ansprüche gegen den Hersteller.


6. Software

Für Software bzw. Anwendungen, die wir nicht selbst erstellt haben, übernehmen wir keine Garantie für deren Funktionsfähigkeit. Weiterhin übernehmen wir keine Gewähr dafür, dass die Anwendungsfunktionen den Anforderungen des Kunden entsprechen oder für ein bestimmtes Vorhaben geeignet sind, es sei denn, wir haben hierüber ausdrücklich eine schriftliche Zusicherung gegeben. Weiterhin übernehmen wir ohne ausdrückliche schriftliche Zusicherung auch keine Gewähr für die Kompatibilität der gelieferten Software mit anderen Anwendungen oder Hardwarekomponenten. Die Verantwortung für die Auswahl sowie Einsatz der jeweiligen Software bzw. Anwendungen sowie Hardwarekomponenten und die mit ihnen beabsichtigten Anforderungen und Ergebnisse liegt ausschließlich beim Kunden. In Ergänzung zu den hier aufgeführten Bedingungen gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers.


7. Lizenzen

Wir weisen darauf hin, dass beim Kauf von Software neben dem Datenträger und ggf. einer Dokumentation eine Lizenz des Herstellers erworben wird, die Bedingungen und Umfang der erlaubten Nutzung regelt. Der Kunde verpflichtet sich, die Software nur in dem durch die Lizenz gestatteten Umfang zu nutzen, keine Kopien entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte weiterzugeben oder diese Dritten sonst zugänglich zu machen und wird uns bei widerrechtlicher Aneignung der Software durch Dritte sofort informieren. Softwareprodukte bleiben geistiges Eigentum des Herstellers.


8. Prüfung und Gefahrenübergang

Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Lieferschein zu überprüfen. § 377 HGB findet insoweit Anwendung.

Die Gefahr geht auf unsere Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist bzw. zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Falls sich der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.


9. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Für den Fall des Weiterverkaufs von Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf zur Sicherung unserer Forderung aus dem Verkauf an uns ab. Zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Vorbehaltsware ist der Käufer nicht berechtigt.


10. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Dinslaken.

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